Schulungsziel:
Erwerb der Grundqualifikation und der Berechtigung in der Haupttätigkeit Lenken als Fahrer tätig zu sein. Eintragung der Schlüsselnummer 95 als Marktzugangsvoraussetzung.
Kenntnisbereiche: 1.4
Der Unternehmer erfüllt hiermit seine rechtlichen Pflichten gemäß DGUV Regel 100 – 500 Kap. 2.12 und setzt nur Mitarbeiter ein, welche die Anforderungen aus dieser Regel erfüllen.
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Erd- und Tiefbaumaschinen (Mobilbagger mehr als 6,5 t) gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12
Voraussetzung: Bedienberechtigung gemäß DGUV Regel 100 - 500 Kap. 2.12
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Erd- und Tiefbaumaschinen (Kettenbagger mehr als 6,5 t) gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12
Erlangung Fahrerausweises für Erd- und Tiefbaumaschinen (Kettenbagger über 6,5 t bis 15,0 t)
Der Unternehmer erfüllt hiermit seine rechtlichen Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 52 und setzt nur Mitarbeiter ein, welche die Anforderungen aus dieser Vorschrift erfüllen.
Die Mitarbeiter erlangen die Befähigung für Krane (Fahrzeugladekrane) gemäß DGUV Grundsatz 309 – 003
Zugangsvorausetzungen:
Körperlich und geistige Eignung (G 25), ArbSchG § 11 i.V. mit DGUV Grundsatz 350 – 001
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