Schulungsziel:
Der Unternehmer erfüllt hiermit seine rechtlichen Pflichten gemäß DGUV Vorschrift 68 und setzt nur Mitarbeiter ein, welche die Anforderungen aus dieser Vorschrift erfüllen.
Kennen lernen der wesentlichsten Unfallverhütungsvorschriften sowie der Gefahren im Umgang mit Flurförderfahrzeugen. Praktische Erfahrungen beim Stapeln und Fahren von
Grundelementen sammeln.
Ausbildung und Beauftragung gemäß DGUV Grundsatz 308-001
Zugangsvorausetzungen:
Körperlich und geistige Eignung (G 25), ArbSchG § 11 i.V. mit DGUV Grundsatz 350 – 001
Der Gefahrgutbeauftragte berät die Geschäftsleitung, überwacht, und schult alle Mitarbeiter in Unternehmen, welche am Transport und dem Umschlag von gefährlichen Gütern beteiligt sind.
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