Befähigte Personen für Tritte und Leitern - 4615
Schulungsziel:
Der Arbeitgeber trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung die Verantwortung für sichere Arbeitsmittel und Maschinen. Tritte und Leitern unterliegen einer hohen Beanspruchung und sind deshalb regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Die Prüffristen legt der Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Prüfung kann sachkundigen Personen übertragen werden.
Lehrgangsabschluss: Teilnahmebescheinigung
Lehrgangsinhalt:
- BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
- BGI 694 und ihre Umsetzung
- Normen und Vorschriften
- Verantwortung und Haftung
- Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern und Tritten
- Grundlagen der Prüfung von Leitern und Tritten
- Prüfung von Leitern und Tritten: Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Schriftliche Abschlussprüfung
Lehrgangsgebühren: 356,00 € (zzgl. MwSt.)
Termin Eigenschaften
Datum, Uhrzeit | 28.01.2025 |
Termin-Ende | 28.01.2025 |
Ort | Cottbus |
Portfolio
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