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- ChemVerbotsV Fortbildungsveranstaltung - 1421
Schulungsziel:
Erhalt der Sachkunde (inklusive Pflanzenschutz und Biozide) über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV § 11). Nur wer sachkundig ist, darf Stoffe und Zubereitungen an private Endverbraucher abgeben, die nach der Gefahrstoffverordnung oder einem der Gefahrensätze bzw. H-Sätze gekennzeichnet sind.
Dauer:
1 Tag
Lehrgangsabschluss: Teilnahmebescheinigung zur Sachkundeprüfung, Nur Teil Pflanzenschutz und Biozide. Prüfung eingeschränkt.
Lehrgangsinhalt: Theorie
- Neuregelungen der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
- Beschränkungen zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen
- Neuerungen im europäischen Stoffrecht (Reach-, CLP-Verordnung)
- Neuerungen im nationalen Stoffrecht (GefStoffV, ChemVerbotsV, TRGS)
- Ordnungswidrigkeiten,Straftaten
Lehrgangsgebühren: 356,00 € (zzgl. MwSt.)
zzgl. Prüfungsgebühren beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Termin Eigenschaften
Datum, Uhrzeit | 28.02.2019 |
Termin-Ende | 28.02.2019 |
Ort | Cottbus |
Übersicht der Themengebiete
- 00 - Offene Veranstaltungen/Themen
- 10 - Gefahrgut / Gefahrstoffe
- 20 - Fachkunde Verkehrsleiter
- 30 - Schulungen Abfallrecht
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- 70 - Behördenschulungen
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